Notm 010/01: Nationale Hubschrauberlandeplatz-Beschränkungen

NOTM 010/01: Nationale Hubschrauberlandeplatz-Beschränkungen Das Fürstentum Sealand gibt bekannt, dass der nationale Hubschrauberlandeplatz auf 51° 53′ 40″ N und 01 ° 28′ 48″ E für jeglichen Verkehr, einschließlich Notverkehr, geschlossen und ohne vorherige Absprache nicht verfügbar ist. Flieger sollten beachten, dass derzeit keine Flugnavigationshilfen installiert sind und dass für jeglichen Betrieb innerhalb der CTZ Sealand nur VFR gilt. Weitere Einzelheiten sind erhältlich bei Sealand Bureau of Internal Affairs (burint@sealandgov.org) SEALAND 1001, Sealand Post Bag, IP11 9SZ, UK.