Bekanntmachung des Fürstentums PN 036/07: Personen, die allgemeine Besuche oder Aufenthalt beantragen. Die Regierung des Fürstentums ist darauf aufmerksam geworden, dass Personen, die "Asyl" oder ein allgemeines Besuchsrecht beantragen, Anträge auf allgemeine Besuche oder Aufenthalt gestellt haben.
Nach den Rechtsvorschriften des Fürstentums muss jede Person, die das Fürstentum besucht oder sich hier aufhält, zuvor ein entsprechendes Visum für diesen Besuch oder Aufenthalt erhalten haben.
Die Liste der Anträge auf Erteilung eines allgemeinen Visums ist seit einigen Jahren ausgesetzt und bleibt es auch weiterhin; dies dient dem Schutz unserer Bürger und der hier ansässigen Personen und wird streng durchgesetzt.
Das Fürstentum hat nicht und beabsichtigt auch nicht, Personen ein Besuchs- oder Aufenthaltsrecht zu gewähren, ohne dass zuvor umfassende Sicherheits- und Rechtsprüfungen durchgeführt wurden; Personen, die staatenlos sind oder die sich hier aufhalten wollen, um sich einem Gerichtsverfahren in anderen Staaten zu entziehen, werden nicht als "Asylbewerber" betrachtet, und jeder Antrag dieser Personen wird abgelehnt.