Notm 029/06: ร„nderung der Erklรคrten Ausschlusszone

NOTM 029/06: ร„nderung der erklรคrten Ausschlusszone (Diese Bekanntmachung ersetzt NOTM 028/06) Nach dem Brand im Fรผrstentum am 23. Juni 2006 kรผndigt das Bรผro fรผr innere Angelegenheiten bis auf weiteres eine Ausschlusszone fรผr die allgemeine Schifffahrt im Umkreis von 1 Meile um die Struktur des Fรผrstentums an. Dies soll es den Ingenieurbรผros und den dazugehรถrigen Schiffen ermรถglichen, das Fรผrstentum fรผr den Wiederaufbau und die Konsolidierung der entstandenen Schรคden zu besuchen. Es wird damit gerechnet, dass es in der unmittelbaren Umgebung des Forts jederzeit zu einem erheblichen Verkehrsaufkommen im Zusammenhang mit diesen Arbeiten kommen kann. Die Schifffahrt sollte auch beachten, dass die Seefunk- und Wetterdienste bis auf Weiteres eingestellt wurden. Die zuvor erklรคrte 2-Meilen-Sperrzone [NOTM 028/06] wird hiermit aufgehoben. Weitere Informationen unter burint@sealandgov.org oder Bureau of Internal Affairs, SEALAND 1001 (c/o Sealand Post Bag, IP11 9SZ, UK).