Bekanntmachung des Fürstentums PN 037/10: Aktualisierung der Besuchs- und Einwanderungsbestimmungen Das Fürstentum bedauert, dass die Besuche und die Einwanderung in das Fürstentum weiterhin Beschränkungen unterliegen und die Liste der Visumanträge weiterhin ausgesetzt ist.
Nur in Ausnahmefällen gelten die in der amtlichen Mitteilung 017/02 genannten Regelungen. Fragen oder Anmerkungen sind an das Bureau of Internal Affairs [burint@sealandgov.org] zu richten, entweder per E-Mail oder per Post an die nachstehende Adresse. Bureau of Internal Affairs 5, The Row SEALAND 1001 (c/o Sealand Post Bag, IP11 9SZ, UK).