Bekanntmachung des Fürstentums 017/02: Besuche im Fürstentum

Bekanntmachung des Fürstentums 017/02: Besuche im Fürstentum Aufgrund der derzeitigen internationalen Lage und anderer Faktoren sind Besuche im Fürstentum Sealand normalerweise nicht gestattet. Die Liste für die Beantragung von Visa ist daher bis auf weiteres geschlossen. Notfälle oder andere besondere Umstände, die einen Besuch sinnvoll erscheinen lassen, bedürfen der vorherigen Genehmigung durch das Bureau of Internal Affairs [burint@sealandgov.org], SEALAND, 1001 (c/o Sealand Post Bag, IP11 9SZ, UK) und können durch einen schriftlichen Antrag berücksichtigt werden.

Alle Anträge werden sorgfältig geprüft, und es muss mit einer Verzögerung von mindestens 30 Tagen gerechnet werden, bevor eine Entscheidung getroffen wird. Es ist höchst unwahrscheinlich, dass die Genehmigung zur Einreichung eines Visumantrags erteilt wird. Sollte ein Antrag ausnahmsweise positiv beschieden werden, sendet das Büro dem Antragsteller ein Formular für einen Antrag auf ein Besuchervisum zu, das nach der Rücksendung durch den Antragsteller als förmlicher Antrag zur weiteren detaillierten Prüfung gilt.

Erfolgreichen Antragstellern wird ein Visum zugesandt, das vor der Reise in das Fürstentum bei der seeländischen Einwanderungsbehörde vorzulegen ist, und in der Postsendung werden auch alle weiteren Einzelheiten zu den für den Besuch erforderlichen Vorkehrungen mitgeteilt.